Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen der FW Delta LLC und ihren Geschäftskunden. Mit der Beauftragung unserer Leistungen stimmst du diesen Bedingungen zu.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für B2B-Geschäfte. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne der anwendbaren Verbraucherschutzgesetze ab.
01. Definitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
"Anbieter" oder "Wir"
Bezeichnet die FW Delta LLC, eine nach den Gesetzen von Wyoming, Vereinigte Staaten, gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Geschäftssitz in 30 N Gould St Ste 60388, Sheridan, WY 82801.
"Kunde" oder "Du"
Bezeichnet das Unternehmen, die Unternehmerin oder den Unternehmer, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen, das die Leistungen des Anbieters in Anspruch nimmt. Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts sind ausgeschlossen.
"Leistungen"
Professionelle Dienstleistungen des Anbieters, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwareentwicklung, Infrastrukturmanagement, Process Intelligence, KI-Lösungen und strategische Beratung, wie in einer Leistungsbeschreibung oder einem Angebot spezifiziert.
"Leistungsbeschreibung" oder "LB"
Ein schriftliches Dokument, das den spezifischen Umfang, die Liefergegenstände, den Zeitplan und die Vergütung für ein bestimmtes Projekt oder einen Auftrag definiert. Jede Leistungsbeschreibung bezieht diese AGB durch Verweis ein.
"Liefergegenstände"
Arbeitsergebnisse, Software, Dokumentation, Berichte oder andere Materialien, die vom Anbieter erstellt werden, wie in einer Leistungsbeschreibung oder einem Angebot spezifiziert.
"Vertrauliche Informationen"
Nicht öffentliche Informationen, die von einer Partei offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden müssen.
02. Geltungsbereich
2.1 Ausschließlichkeit für B2B-Beziehungen: Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). Der Anbieter erbringt keine Leistungen für Verbraucher im Sinne der anwendbaren Verbraucherschutzgesetze (z. B. § 13 BGB in Deutschland, Consumer Rights Act 2015 in UK).
2.2 Anwendbarkeit: Diese AGB regeln alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert. Sie gelten für alle Angebote, Vorschläge, Leistungsbeschreibungen und Verträge.
2.3 Ausschluss von AGB des Kunden: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich in jedem Einzelfall widerspricht. Das Schweigen des Anbieters oder die Leistungserbringung gilt nicht als Annahme der Bedingungen des Kunden.
2.4 Gesamtvereinbarung: Diese AGB stellen zusammen mit der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung oder dem Angebot die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Darstellungen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich.
Rangfolge der Dokumente
Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge: (1) unterzeichnete Leistungsbeschreibung, (2) diese AGB, (3) Angebot oder Vorschlag.
03. Leistungen & Liefergegenstände
3.1 Leistungsumfang: Der Anbieter erbringt professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Infrastrukturautomatisierung, KI-Lösungen, Process Intelligence und strategische Beratung. Der konkrete Leistungsumfang wird in jeder Leistungsbeschreibung oder jedem Angebot definiert.
3.2 Arten von Beauftragungen:
Dienstvertrag
Zeit- und Materialaufwand. Anbieter schuldet sorgfältige Leistungserbringung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
Werkvertrag
Festpreis-Liefergegenstand. Anbieter schuldet ein definiertes, messbares Ergebnis mit Abnahmekriterien.
Rahmenvereinbarung
Fortlaufende Geschäftsbeziehung mit Einzelabrufen. Bedingungen gelten für individuelle Leistungsbeschreibungen.
3.3 Standardmäßig Dienstvertrag: Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag mit definierten Abnahmekriterien bezeichnet, handelt es sich bei allen Beauftragungen um Dienstverträge. Bei einem Dienstvertrag schuldet der Anbieter die sorgfältige Leistungserbringung nach Best Practices der Branche, nicht aber bestimmte geschäftliche Ergebnisse oder ökonomische Resultate.
3.4 Werkvertragsspezifikationen: Bei Werkverträgen legt die Leistungsbeschreibung fest: (a) detaillierte Beschreibung der Liefergegenstände, (b) objektive Abnahmekriterien, (c) Abnahmetestverfahren, (d) Mängelbeseitigungsprozesse. Der Kunde hat 14 Tage ab Lieferung Zeit, um die Liefergegenstände zu testen und anzunehmen oder mit spezifischer Mängeldokumentation abzulehnen.
3.5 Fristen: Termine und Zeitpläne sind lediglich Schätzungen und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als "Fixtermin" bezeichnet. Der Anbieter wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um geschätzte Zeitpläne einzuhalten.
3.6 Änderungen & Modifikationen: Der Kunde kann Änderungen am Leistungsumfang beantragen. Der Anbieter erstellt daraufhin einen schriftlichen Änderungsauftrag mit angepasstem Zeitplan und Vergütung. Änderungsaufträge erfordern die schriftliche Zustimmung beider Parteien vor der Umsetzung.
Keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter wendet State-of-the-Art-Methoden und -Technologien an, garantiert jedoch keine spezifischen Geschäftsergebnisse, Marktakzeptanz, Leistungskennzahlen oder Return on Investment, sofern nicht explizit in einem Werkvertrag mit messbaren Kriterien vereinbart.
04. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden ist für die erfolgreiche Leistungserbringung wesentlich. Der Kunde verpflichtet sich:
4.1 Zugriff & Ressourcen
Rechtzeitigen Zugang zu allen erforderlichen Systemen, Zugangsdaten, API-Schlüsseln, Dokumentation, Daten, Personal und Einrichtungen bereitzustellen. Verzögerungen beim Zugriff verlängern die Fristen proportional.
4.2 Entscheidungsfindung
Bevollmächtigte Vertreter mit Entscheidungsbefugnis zu benennen. Rechtzeitiges Feedback, Freigaben und Entscheidungen auf Anfrage des Anbieters innerhalb vereinbarter Fristen bereitzustellen (Standard: 5 Werktage).
4.3 Korrekte Informationen
Vollständige, korrekte und aktuelle Informationen, Anforderungen und Spezifikationen bereitzustellen. Der Kunde ist für Folgen unvollständiger oder ungenauer Informationen verantwortlich.
4.4 Rechtmäßigkeit
Sicherzustellen, dass alle dem Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien, Daten und Inhalte rechtmäßig sind, keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen.
4.5 Prüfung & Abnahme
Bei Werkverträgen die Liefergegenstände gemäß vereinbarten Abnahmekriterien unverzüglich zu testen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb der vereinbarten Testfrist nicht mit spezifischer Mängeldokumentation ablehnt.
4.6 Folgen mangelnder Mitwirkung: Verzögerungen aufgrund mangelnder Erfüllung der Mitwirkungspflichten verlängern die Fristen proportional und können zu zusätzlichen Gebühren für Leerlaufkosten, Ressourcenumschichtungen oder Projektaussetzung führen. Der Anbieter behält sich vor, für die Wartezeit auf Eingaben oder Entscheidungen des Kunden Rechnung zu stellen.
05. Vergütung & Zahlungsbedingungen
5.1 Preise: Alle angegebenen Preise verstehen sich in US-Dollar (USD) oder Euro (EUR) wie spezifiziert, zuzüglich anwendbarer Steuern. Die Preise sind für die in Angebot oder Leistungsbeschreibung angegebene Dauer verbindlich, können aber bei Leistungsänderungen über Änderungsaufträge angepasst werden.
Festpreisprojekte
Gesamtprojektvergütung wie in der Leistungsbeschreibung angegeben. Zahlungsmeilensteine typischerweise: 30% bei Unterzeichnung, 40% zur Halbzeit, 30% bei Fertigstellung.
Leistungsänderungen erfordern schriftliche Änderungsaufträge mit Preisanpassungen.
Zeit & Material
Stunden- oder Tagessätze wie spezifiziert. Monatliche Rechnungsstellung im Nachhinein basierend auf Stundenaufzeichnungen. Auslagen werden zu Selbstkosten plus 15% Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Kostenobergrenzen können in der Leistungsbeschreibung festgelegt werden.
5.2 Rechnungsstellung: Der Anbieter stellt Rechnungen wie folgt: (a) Festpreisprojekte nach Meilensteinplan, (b) Zeit & Material monatlich nachträglich, (c) Retainer-Vereinbarungen monatlich im Voraus. Rechnungen enthalten eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen, Stunden, Sätze und Auslagen.
5.3 Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort bei Erhalt fällig (Netto 0), sofern nicht schriftlich anders vereinbart (z. B. Netto 14, Netto 30). Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder einer anderen auf der Rechnung angegebenen Methode.
5.4 Zahlungsverzug: Überfällige Beträge werden mit 1,5% pro Monat (18% p.a.) oder dem gesetzlich maximal zulässigen Satz verzinst, je nachdem, welcher niedriger ist. Der Anbieter kann die Leistungen aussetzen, wenn die Zahlung mehr als 14 Tage überfällig ist, bis das Konto ausgeglichen ist.
5.5 Beanstandete Rechnungen: Der Kunde muss den Anbieter innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich über beanstandete Rechnungsbeträge informieren und die beanstandeten Posten und Gründe angeben. Unbeanstandete Beträge bleiben wie in Rechnung gestellt fällig.
5.6 Steuern: Der Kunde ist für alle Umsatz-, Verbrauchs-, Mehrwert-, GST- und sonstigen Steuern verantwortlich (ausgenommen Einkommenssteuern des Anbieters). Für EU-B2B-Kunden gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 196 EU-MwSt-Richtlinie. Der Kunde muss eine gültige USt-IdNr. angeben.
5.7 Auslagen & Erstattungen
Sofern nicht anders vereinbart, erstattet der Kunde vorab genehmigte Auslagen (Reise, Unterkunft, Drittleistungen) zu Selbstkosten plus 15% Bearbeitungsgebühr. Belege werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
06. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Die Parteien vereinbaren folgende Aufteilung der Immaterialgüterrechte:
6.1 Individuelle Liefergegenstände („Foreground IP")
Nach vollständiger Bezahlung aller Vergütungen überträgt der Anbieter dem Kunden sämtliche Rechte, Titel und Anteile an individuell für den Kunden erstellter Software, Code, Designs und Dokumentation („Work for Hire").
Diese Übertragung ist exklusiv, unbefristet, unwiderruflich, weltweit und umfasst alle Immaterialgüterrechte, die erforderlich sind, damit der Kunde die individuellen Liefergegenstände ohne Einschränkungen nutzen, ändern, verbreiten und unterlizenzieren kann.
6.2 Hintergrundtechnologie des Anbieters („Background IP")
Der Anbieter behält alle Rechte an: (a) bereits bestehenden Code, Bibliotheken, Frameworks, Tools und Methoden, (b) wiederverwendbaren Komponenten und Modulen, die nicht kundenspezifisch sind, (c) allgemeinem Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, (d) Verbesserungen an der eigenen Technologie des Anbieters.
Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, unbefristete, weltweite, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Background IP des Anbieters ausschließlich, soweit sie in die Liefergegenstände integriert ist. Diese Lizenz gestattet keine unabhängige Nutzung, Extraktion oder Reverse Engineering von Background IP-Komponenten.
6.3 Komponenten Dritter
Liefergegenstände können Open-Source- oder kommerzielle Softwarekomponenten Dritter enthalten („Drittkomponenten"). Die Nutzung durch den Kunden unterliegt den anwendbaren Drittlizenzen.
Der Anbieter legt wesentliche Drittkomponenten und deren Lizenzen offen. Der Anbieter versichert, dass Drittkomponenten keine Copyleft-Lizenzen (z. B. GPL) enthalten, die die Offenlegung von proprietärem Code des Kunden erfordern würden, sofern nicht ausdrücklich vom Kunden schriftlich genehmigt.
6.4 Kundenmaterialien
Der Kunde behält alle Rechte an vom ihm bereitgestellten Materialien, Daten, Inhalten, Marken und IP. Der Kunde räumt dem Anbieter eine eingeschränkte Lizenz ein, diese Materialien ausschließlich zur Leistungserbringung während der Vertragslaufzeit zu nutzen.
6.5 Portfolio- & Marketingrechte
Der Anbieter darf den Kunden als Referenzkunden aufführen und nicht-vertrauliche Projektbeschreibungen in Marketingmaterialien zeigen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht. Jegliche Nutzung von Kundenmarken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Bedingung der IP-Übertragung
Alle IP-Übertragungen gemäß Ziffer 6.1 stehen unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütungen. Bei Nichtzahlung behält der Anbieter alle IP-Rechte und die Nutzungslizenz des Kunden für die Liefergegenstände erlischt.
07. Gewährleistung & Haftungsausschlüsse
7.1 Gewährleistungen des Anbieters: Der Anbieter gewährleistet, dass:
(a) Vertretungsbefugnis: Der Anbieter ist vollständig befugt, diese Vereinbarung abzuschließen und zu erfüllen.
(b) Professionelle Standards: Die Leistungen werden professionell und fachgerecht entsprechend den Branchenstandards erbracht.
(c) Keine Rechtsverletzung: Individuell vom Anbieter erstellte Liefergegenstände verletzen keine Rechte geistigen Eigentums Dritter.
(d) Funktionalität: Nur für Werkverträge: Liefergegenstände entsprechen im Wesentlichen den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung für 90 Tage ab Abnahme.
7.2 Gewährleistungsanspruch: Die alleinige Verpflichtung des Anbieters bei Verletzung der Funktionalitätsgewährleistung in Ziffer 7.1(d) besteht darin, nicht konforme Leistungen ohne zusätzliche Kosten zu korrigieren oder nachzuerfüllen. Falls Korrektur wirtschaftlich nicht machbar ist, kann der Anbieter die für den nicht-konformen Teil gezahlten Vergütungen zurückerstatten.
7.3 Gewährleistungsausschluss
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN ZIFFER 7.1 AUFGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ÜBERNIMMT DER ANBIETER KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN IRGENDEINER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH ANDERWEITIG.
DER ANBIETER SCHLIESST INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN EINSCHLIESSLICH MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG, EIGENTUM, UNGESTÖRTE NUTZUNG UND GEWÄHRLEISTUNGEN AUS GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ODER HANDELSBRAUCH AUS.
DER ANBIETER GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS LEISTUNGEN UNTERBRECHUNGSFREI, FEHLERFREI ODER VOLLSTÄNDIG SICHER SIND ODER DASS LIEFERGEGENSTÄNDE DIE GESCHÄFTLICHEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN ODER SPEZIFISCHE ERGEBNISSE ERZIELEN WERDEN.
08. Haftungsbeschränkung
8.1 Ausschluss von Folgeschäden
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET DER ANBIETER IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF:
- Entgangenen Gewinn, Umsatz, Geschäft oder erwartete Einsparungen
- Datenverlust, Verlust von Geschäftswert oder Reputation
- Betriebsunterbrechung oder Ausfallzeiten
- Kosten für Ersatzleistungen
- Ansprüche Dritter gegen den Kunden
DIES GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANBIETER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER SONSTIGE).
8.2 Haftungsobergrenze
Die gesamte Haftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einer Leistungsbeschreibung ist auf die Höhe der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Vergütungen begrenzt.
Bei Festpreisprojekten ist die Haftung auf den Gesamtprojektpreis begrenzt. Bei Zeit-und-Material-Beauftragungen auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütungen.
8.3 Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für: (a) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, (b) Personenschäden oder Tod verursacht durch den Anbieter, (c) Betrug oder arglistige Täuschung, (d) Ansprüche, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.
09. Freistellung
9.1 Freistellung durch den Kunden: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:
- Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Materialien, Daten oder Inhalte
- Verstoß des Kunden gegen geltende Gesetze oder Vorschriften
- Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs
- Änderungen an den Liefergegenständen durch den Kunden oder Dritte
9.2 Freistellung durch den Anbieter: Der Anbieter stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass individuell vom Anbieter erstellte Liefergegenstände Urheberrechte oder Patente Dritter verletzen, vorausgesetzt der Kunde: (a) benachrichtigt den Anbieter unverzüglich schriftlich, (b) überträgt dem Anbieter die alleinige Kontrolle über Verteidigung und Vergleich, (c) leistet angemessene Unterstützung auf Kosten des Anbieters.
9.3 Abhilfemöglichkeiten bei Rechtsverletzung
Falls Liefergegenstände Rechte Dritter verletzen oder wahrscheinlich verletzen werden, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen: (a) Nutzungsrechte für den Kunden erwerben, (b) die Liefergegenstände nicht-verletzend gestalten, oder (c) die Liefergegenstände ersetzen. Ist keine dieser Optionen wirtschaftlich vertretbar, kann der Anbieter die Vereinbarung kündigen und gezahlte Vergütungen anteilig erstatten.
10. Vertraulichkeit
10.1 Definition: „Vertrauliche Informationen" sind alle nicht öffentlichen Informationen, die von einer Partei („Offenlegende Partei") der anderen Partei („Empfangende Partei") offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur vernünftigerweise als vertraulich gelten müssen.
10.2 Vertraulichkeitsverpflichtungen: Die empfangende Partei verpflichtet sich: (a) Vertrauliche Informationen mit mindestens demselben Schutzmaß zu behandeln wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt, (b) Vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung dieser Vereinbarung zu nutzen, (c) Vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter oder Subunternehmer mit Wissensnotwendigkeit und Geheimhaltungsverpflichtung weiterzugeben.
10.3 Ausnahmen: Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (a) der Öffentlichkeit ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, (b) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden, (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen (nach vorheriger Benachrichtigung, soweit zulässig).
10.4 Dauer: Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Beendigung des Vertrags fort.
10.5 Rückgabe vertraulicher Informationen
Bei Vertragsbeendigung gibt die empfangende Partei unverzüglich alle Vertraulichen Informationen (einschließlich Kopien) zurück oder löscht diese sicher und bestätigt die Löschung schriftlich auf Anfrage.
11. Datenschutz
11.1 Datenverarbeitung: Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die Bestimmungen der DSGVO (insbesondere Art. 28 DSGVO). Die Parteien schließen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) ab.
11.2 Datenlokalisierung: Der Anbieter verarbeitet und speichert alle Kundendaten ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union (Deutschland, Finnland). Es erfolgt keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/EWR ohne vorherige Zustimmung des Kunden und geeignete Garantien gemäß DSGVO.
11.3 Sicherheitsmaßnahmen: Der Anbieter implementiert technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, einschließlich: Verschlüsselung im Übertragungsweg (TLS 1.3), Verschlüsselung ruhender Daten (AES-256), Zugriffskontrolle, Protokollierung, regelmäßige Sicherheitsaudits.
11.4 Datenschutzverletzungen: Bei Datenschutzverletzungen benachrichtigt der Anbieter den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme, und stellt alle erforderlichen Informationen für die Meldung an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bereit.
11.5 Betroffenenrechte
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Der Kunde bleibt für die Beantwortung von Betroffenenanfragen verantwortlich.
12. Laufzeit & Kündigung
12.1 Vertragslaufzeit: Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung oder dem Leistungsbeginn (je nachdem, was früher eintritt) und läuft wie in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Rahmenvereinbarungen haben eine unbestimmte Laufzeit, sofern nicht anders vereinbart.
12.2 Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können Rahmenvereinbarungen mit 30 Tagen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Projektbezogene Verträge mit fester Laufzeit können nicht ordentlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
12.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Beide Parteien können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei: (a) wesentlicher Vertragsverletzung, die trotz Abmahnung nicht innerhalb von 15 Tagen behoben wird, (b) Insolvenz oder Liquidation der anderen Partei, (c) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
12.4 Folgen der Beendigung: Bei Vertragsbeendigung: (a) zahlt der Kunde alle bis zur Beendigung erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen, (b) gibt jede Partei Vertrauliche Informationen zurück, (c) stellt der Anbieter die Leistungserbringung ein, (d) behalten beide Parteien Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach fortbestehen (z. B. Vertraulichkeit, Haftung, Streitbeilegung).
Kündigung bei Nichtzahlung
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Abmahnung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist außerordentlich kündigen. Alle Nutzungsrechte und IP-Übertragungen (Ziffer 6) bleiben suspendiert, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der Anbieter behält sich vor, für bereits erbrachte Leistungen zu fakturieren.
13. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Embargos, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Epidemien, Pandemien, Streiks oder Arbeitsniederlegungen, Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsdiensten.
Die betroffene Partei muss: (a) die andere Partei unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt benachrichtigen, (b) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen zu minimieren, (c) die Leistungserbringung unverzüglich nach Ende des Ereignisses fortsetzen.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht kündigen. Bis zur Beendigung gezahlte Vergütungen für erbrachte Leistungen werden nicht erstattet.
14. Unabhängiger Auftragnehmer
Der Anbieter ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, Gesellschaft, Arbeitsverhältnis, Franchise oder Joint Venture zwischen den Parteien. Keine Partei ist berechtigt, Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen.
14.1 Keine arbeitsrechtliche Beziehung
Der Anbieter und seine Mitarbeiter/Subunternehmer sind keine Arbeitnehmer des Kunden. Der Kunde ist nicht verantwortlich für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder sonstige Arbeitgeberabgaben in Bezug auf Personal des Anbieters.
14.2 Subunternehmer
Der Anbieter darf Subunternehmer zur Leistungserbringung einsetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für deren Leistungen vollständig verantwortlich. Subunternehmer unterliegen denselben Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen wie der Anbieter.
15. Anwendbares Recht
15.1 Rechtswahl: Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Wyoming, Vereinigte Staaten, ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
15.2 Für EU-Kunden: Die Rechtswahl lässt den Schutz, der Kunden mit Sitz in der EU durch zwingende Bestimmungen des EU-Rechts (insbesondere DSGVO, Verbraucherrechterichtlinie für B2C) gewährt wird, unberührt.
15.3 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Sheridan, Wyoming, USA. Beide Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der Zuständigkeit der dort ansässigen Gerichte.
16. Streitbeilegung
16.1 Verhandlung: Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden sich die Parteien zunächst bemühen, den Streit durch direkte Verhandlungen auf Geschäftsleitungsebene binnen 30 Tagen beizulegen.
16.2 Schiedsverfahren: Kann der Streit nicht durch Verhandlung beigelegt werden, wird er durch verbindliches Schiedsverfahren entschieden. Das Schiedsverfahren erfolgt nach den Regeln der American Arbitration Association (AAA) in englischer Sprache mit einem Schiedsrichter in Wyoming, USA.
16.3 Vorläufiger Rechtsschutz: Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei einstweiligen Rechtsschutz vor zuständigen Gerichten beantragen, um irreparable Schäden zu verhindern (z. B. Verletzung von Vertraulichkeit oder geistigem Eigentum).
16.4 Kosten
Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten und Auslagen. Die Kosten des Schiedsverfahrens (Schiedsrichtergebühren, Verwaltungskosten) werden zu gleichen Teilen getragen, sofern der Schiedsspruch nichts anderes bestimmt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mail-Kommunikation genügt der Schriftform.
17.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.3 Abtretung
Der Kunde darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter darf diese Vereinbarung im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, Fusion oder Veräußerung abtreten.
17.4 Verzicht
Der Verzicht auf die Durchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf zukünftige Durchsetzung dar. Jeder Verzicht muss schriftlich erfolgen.
17.5 Vertragssprache
Diese AGB werden sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache bereitgestellt. Bei Widersprüchen zwischen den Sprachversionen ist die englische Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
17.6 Fortbestand
Die Ziffern 6 (Urheberrecht), 8 (Haftung), 9 (Freistellung), 10 (Vertraulichkeit), 11 (Datenschutz), 15 (Rechtswahl), 16 (Streitbeilegung) und 17 (Schlussbestimmungen) gelten über die Vertragsbeendigung hinaus fort.
Fragen zu diesen AGB?
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Vertragsgestaltung kontaktiere uns bitte. Wir beantworten gerne deine Fragen und können individuelle Anpassungen für spezifische Projektanforderungen vornehmen.
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